1. AvP: Insolvenzverfahren eröffnet

Das Amtsgericht Düsseldorf hat die Insolvenzverfahren über das Vermögen der AvP Deutschland GmbH am 01.11.2020 sowie über die Vermögen der AvP Service AG, der AvP Dienstleistung GmbH, der AvP IT GmbH und der Dialog im Gesundheitswesen GmbH am 01.12.2020 eröffnet und Herrn Rechtsanwalt Dr. Jan-Philipp Hoos zum Insolvenzverwalter bestellt.

2. Hinweise für Gläubiger

Die Verwertung des AvP-Vermögens dauert weiterhin an. Seit Eröffnung der Insolvenzverfahren wurden hier bereits große Fortschritte erzielt.

Erst wenn diese Vorgänge vollständig abgeschlossen sind und die Höhe der zur Insolvenztabelle angemeldeten und festgestellten Forderungen verbindlich feststeht, kann eine Aussage über eine etwaige Quotenzahlung getroffen werden. Dies wird aus heutiger Sicht nicht vor dem Jahr 2025 der Fall sein.

In den Insolvenzverfahren über die Vermögen der Gesellschaften der AvP-Gruppe haben die allgemeinen Prüfungstermine vor dem Amtsgericht Düsseldorf stattgefunden. Allgemeine Hinweise und Informationen über den Sachstand der Insolvenzverfahren erhalten Sie auf der Homepage des Insolvenzverwalters. Dort finden Sie ebenfalls auch den Zugang zum Gläubigerinformationssystem der AvP-Gruppe, über den Sie nach einer Registrierung für die Erstellung eines Benutzerkontos mit Ihrer Gläubiger-PIN-Nummer das Ergebnis der Forderungsprüfung abfragen können. Sofern eine Forderung bestritten wurde, ist eine kurze Bestreitensbegründung hinterlegt.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Korrespondenz mit den Insolvenzgläubigern aufgrund der großen Gläubigeranzahl und Formerfordernissen des Insolvenzrechts nur schriftlich erfolgen kann.

Bitte schreiben Sie an:

Dr. Jan-Philipp Hoos in seiner Eigenschaft als Insolvenzverwalter
Graf-Adolf-Platz 15
40213 Düsseldorf

Sachstandsanfragen zur Forderungsprüfung und zum Prüfungsergebnis können wegen der großen Gläubigeranzahl weder durch den Insolvenzverwalter noch durch das Insolvenzgericht beantwortet werden. Auch dafür bitte ich um Verständnis.

WICHTIGER HINWEIS: Im Hinblick auf eine mögliche Quotenzahlung in einigen der AvP-Verfahren achten Sie bitte unbedingt darauf, Änderungen Ihres Namens/Ihrer Firmierung, Adresse oder Kontoverbindung dem Insolvenzverwalter jeweils schriftlich mitzuteilen.

3. Allgemeine Informationen

 

Beschlüsse des Amtsgerichts Düsseldorf – Insolvenzgericht

Pressemitteilungen

Informationen für Leistungserbringer

Informationen zu Aussonderungsrechten an Rezeptforderungen

Ihr AvP Team