Informationen zur Hilfsmittelabrechnung nach §302 SGB V

Einige Kostenträger fordern, dass die Abgabe und Abrechnung von Hilfsmitteln in Apotheken nach den Vorschriften des § 302 SGB V vorzunehmen sind.

Da diese Abrechnung doch einige Besonderheiten aufweist, haben wir die entsprechenden wichtigsten Informationen hierzu in einer Übersicht für Sie zusammen gefaßt. Diese PDF-Datei können Sie hier laden.
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Hervorragendes Bonitäts-Rating für die AvP

Rezeptabrechnung braucht Vertrauen. Dies gilt gerade in Zeiten einer weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise. Dass die Abrechnung der Rezepte bei der AvP in besonders guten Händen ist, wurde dem größten privaten Apothekenabrechner Deutschlands jetzt von offizieller Seite bestätigt. Die Creditreform Rating AG unterzog die AvP Service AG (Konzern) jetzt auf deren eigenen Wunsch einem Bonitäts-Rating.
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Willkommen bei der AvP

Die AvP ist in Deutschland das größte private Rezeptabrechnungsunternehmen für Apotheken. Mit Standorten in Düsseldorf, Heinersdorf bei Berlin, Hünxe, München und Weißenfels bei Leipzig arbeitet die AvP bundesweit und bietet durch eigene, fachlich bestens geschulte Außendienstmitarbeiter eine ausgezeichnete Nähe zum Kunden. Die AvP ist unabhängig von Standesorganisationen und anderen Verbänden. Daher genießen Kunden ein Maximum an Service, Sicherheit und Neutralität.

Die AvP blickt auf eine über 60-jährige erfolgreiche Historie im Bereich der Abrechnungen im Gesundheitswesen zurück und zählt neben Apotheken und Krankenhausapotheken auch Ärzte sowie sonstige Leistungserbringer, wie den Sanitätsfachhandel, Sanitätshäuser, Hörgeräteakustiker, Optiker, Dentalfachhändler, Home-Care-Dienstleister und viele mehr zu ihren Kunden.