apotheke adhoc
berichtet über innovatives Logistikkonzept der AvP

Das nunmehr vor über einem Jahr umgestellte Logistikkonzept hat schon für sehr viele positive Pressestimmen gesorgt. Auch die Informationsplattform apotheke adhoc hat sich dem innovativen System angenommen und darüber berichtet. [weiter lesen...]

KASSENABSCHLAG
AOK geschlossen bei 2,30 Euro

Berlin  -  Die AOKen sind sich einig: Der vom Schiedsgericht festgelegte Kassenabschlag von 1,75 Euro gilt nur für 2009. Vorbehaltlich bezahlte Rechnungen auf dieser Basis für das laufende Jahr werden von allen Ortskrankenkassen korrigiert. [weiter lesen...]

PharmaZukunft-Veranstaltung in Köln
am 30.06.2010 war ein voller Erfolg!

Durch die veränderten rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen im Apothekensektor wurden die Apothekenleiterin und der Apothekenleiter zunehmend in die Pflicht genommen, sich im Markt der Arzneimittelversorgung strategisch zu positionieren und zu behaupten sowie ihre/seine Apotheke unter betriebswirtschaftlichen Aspekten effizient zu leiten und aktiv am Markt teilzunehmen.
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Lohn & Gehalt

Die Abrechnung der Löhne und Gehälter Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfordert umfangreiche Spezialkenntnisse und ist, wie kaum ein anderer Bereich der kaufmännischen Verwaltung, von ständigen gesetzlichen, tariflichen oder betrieblichen Änderungen betroffen. Die AvP Service AG bietet Ihnen deshalb umfassende Unterstützung für die Personalarbeit mit dem Ziel, Ihnen zeitintensive und komplizierte Arbeitsabläufe abzunehmen:

Wir erstellen Ihre Lohn- und Gehaltsabrechnungen einschließlich aller Listen, Nachweise und Meldungen, Verdienst- und Arbeitsbescheinigungen, Jahreslohnkonten, Lohnsteuerkartenaufkleber, Entgeltnachweise für die Berufsgenossenschaft, Statistik für die Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe, Anträge auf Erstattung der Lohnfortzahlung sowie Fragebogen der Krankenkassen zur Umlagepflicht und zur Eröffnung von Beitragskonten.

Wir übermitteln Ihre Beitragsnachweise, Lohnsteueranmeldungen, Sozialversicherungsmeldungen, Buchungslisten, Nachweise für berufsständische Versorgungswerke etc. an die zuständigen Adressaten. Wir überweisen für Sie alle aus der Abrechnung resultierenden Löhne und Gehälter und Lohnnebenkosten aus den Geldern der Rezeptabrechnung des Vormonats.

Alle Abrechnungsvorgänge werden unter Anwendung aktueller lohnsteuerrechtlicher, sozialversicherungsrechtlicher und arbeitsrechtlicher Richtlinien und Gesetze sowie tariflicher oder einzelarbeitsvertraglicher Vereinbarungen durchgeführt.