apotheke adhoc
berichtet über innovatives Logistikkonzept der AvP
Das nunmehr vor über einem Jahr umgestellte Logistikkonzept hat schon für sehr viele positive Pressestimmen gesorgt. Auch die Informationsplattform apotheke adhoc hat sich dem innovativen System angenommen und darüber berichtet. [weiter lesen...]
KASSENABSCHLAG
AOK geschlossen bei 2,30 Euro
Berlin - Die AOKen sind sich einig: Der vom Schiedsgericht festgelegte Kassenabschlag von 1,75 Euro gilt nur für 2009. Vorbehaltlich bezahlte Rechnungen auf dieser Basis für das laufende Jahr werden von allen Ortskrankenkassen korrigiert. [weiter lesen...]
PharmaZukunft-Veranstaltung in Köln
am 30.06.2010 war ein voller Erfolg!
Durch die veränderten rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen im Apothekensektor wurden die Apothekenleiterin und der Apothekenleiter zunehmend in die Pflicht genommen, sich im Markt der Arzneimittelversorgung strategisch zu positionieren und zu behaupten sowie ihre/seine Apotheke unter betriebswirtschaftlichen Aspekten effizient zu leiten und aktiv am Markt teilzunehmen.
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Nach der zwischen dem DAV und dem GKV-Spitzenverband vereinbarten Umsetzung der 15. Novelle des AMG ist für die Feststellung der Herstellerrabatte auf Zytostatika-Verordnungen eine elektronische Datenlieferung seitens der Apotheke über die Rechenzentren an die Krankenkassen vereinbart.
Betroffen sind alle Zubereitungen und Einzelmengen, die über die folgenden Sonder-PZN abgerechnet werden:
Da ab dem 1. Januar 2010 eine Abrechnung dieser Verordnungen ausschließlich mit dem elektronischen Datensatz möglich ist, müssen bestimmte Daten des Rezeptes auf dem elektronischen Weg von der Apotheke an das Rechenzentrum übertragen werden.
Selbstverständlich ist die AvP in der Lage Ihre Datenlieferung zu verarbeiten. Unsere seit fünf Jahren etablierte Schnittstelle @Rezept/connect in der aktuellen Version 2.0 wurde um die benötigten Felder erweitert.
Erhalten Sie hier eine aktuelle Übersicht über die Sonder-Pharmazentralnummern
Sonder-PZN.pdf
Wichtig ist, die Abgabefristen gemäß der Arznei-/Hilfsmittellieferverträge und nach der BtmVVO einzuhalten. Hier die aktuellen Daten:Abgabefristen.pdf