apotheke adhoc
berichtet über innovatives Logistikkonzept der AvP
Das nunmehr vor über einem Jahr umgestellte Logistikkonzept hat schon für sehr viele positive Pressestimmen gesorgt. Auch die Informationsplattform apotheke adhoc hat sich dem innovativen System angenommen und darüber berichtet. [weiter lesen...]
KASSENABSCHLAG
AOK geschlossen bei 2,30 Euro
Berlin - Die AOKen sind sich einig: Der vom Schiedsgericht festgelegte Kassenabschlag von 1,75 Euro gilt nur für 2009. Vorbehaltlich bezahlte Rechnungen auf dieser Basis für das laufende Jahr werden von allen Ortskrankenkassen korrigiert. [weiter lesen...]
PharmaZukunft-Veranstaltung in Köln
am 30.06.2010 war ein voller Erfolg!
Durch die veränderten rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen im Apothekensektor wurden die Apothekenleiterin und der Apothekenleiter zunehmend in die Pflicht genommen, sich im Markt der Arzneimittelversorgung strategisch zu positionieren und zu behaupten sowie ihre/seine Apotheke unter betriebswirtschaftlichen Aspekten effizient zu leiten und aktiv am Markt teilzunehmen.
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Alle Mitarbeiter der AvP-Gesellschaften sind verpflichtet, das Datengeheimnis nach § 5 BDSG zu respektieren und dessen Vorschriften zu befolgen. Dies gilt auch für die von AvP beauftragten Unternehmen. Im AvP-Rechenzentrum werden verschiedene technische und organisatorische Maßnahmen durchgeführt, um die dort verarbeiteten, personenbezogenen Daten in dem für den Gesundheitsbereich angemessenen Umfang zu schützen.
Selbstverständlich sind Ihre Rezepte in voller Höhe bereits in der Apotheke durch die AvP versichert – ab der Entgegennahme vom Patienten über die Abholung und den gesamten Verarbeitungsprozess bis zur Lieferung an die Kostenträger. Zusammen mit der Nutzung hochmoderner RFID-Technologie kann der Weg Ihrer Rezepte genauestens, von der Abholung in der Apotheke bis zum Eintreffen im AvP-Logistikcenter, verfolgt werden.
Die AvP setzt an den erforderlichen Stellen Firewalls ein. Daten werden mittels eines verschlüsselten VPN-Tunnels übertragen. Darüber hinaus wurden verschiedene Maßnahmen ergriffen, um den Zugang zu Rechnern und den Zutritt zum Rechenzentrum selbst auf das notwendige Maß einzuschränken. Die AvP hat angemessene Maßnahmen ergriffen, um Ausfallsicherheit und Verfügbarkeit zu gewährleisten.
Die AvP speichert alle Daten feuer- und einbruchssicher an drei verschiedenen Standorten. Im unwahrscheinlichen Falle eines lokalen Datenverlustes kann sofort wieder auf Ihre Daten zugegriffen werden. Mit dem Resultat, dass Ihre Abrechnungssicherheit ohne Unterbrechung gewährleistet ist.
Der externe Datenschutzbeauftragte der AvP Service AG ist Rechtsanwalt Michael Bock.