apotheke adhoc
berichtet über innovatives Logistikkonzept der AvP

Das nunmehr vor über einem Jahr umgestellte Logistikkonzept hat schon für sehr viele positive Pressestimmen gesorgt. Auch die Informationsplattform apotheke adhoc hat sich dem innovativen System angenommen und darüber berichtet. [weiter lesen...]

KASSENABSCHLAG
AOK geschlossen bei 2,30 Euro

Berlin  -  Die AOKen sind sich einig: Der vom Schiedsgericht festgelegte Kassenabschlag von 1,75 Euro gilt nur für 2009. Vorbehaltlich bezahlte Rechnungen auf dieser Basis für das laufende Jahr werden von allen Ortskrankenkassen korrigiert. [weiter lesen...]

PharmaZukunft-Veranstaltung in Köln
am 30.06.2010 war ein voller Erfolg!

Durch die veränderten rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen im Apothekensektor wurden die Apothekenleiterin und der Apothekenleiter zunehmend in die Pflicht genommen, sich im Markt der Arzneimittelversorgung strategisch zu positionieren und zu behaupten sowie ihre/seine Apotheke unter betriebswirtschaftlichen Aspekten effizient zu leiten und aktiv am Markt teilzunehmen.
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Abrechnung von Zytostatika-Zubereitungen, parenteralen Lösungen sowie von wirtschaftlichen Einzelmengen ab dem 1. Januar 2010

Nach der zwischen dem DAV und dem GKV-Spitzenverband vereinbarten Umsetzung der 15. Novelle des AMG ist für die Feststellung der Herstellerrabatte auf Zytostatika-Verordnungen, div. parentaralen Lösungen und Auseinzelung eine elektronische Datenlieferung seitens der Apotheke über die Rechenzentren an die Krankenkassen vereinbart.

Betroffen sind alle Zubereitungen und Einzelmengen, die über die folgenden Sonder-PZN abgerechnet werden:

9999092    9999100    9999123  9999169999146 
9999152 
  2567053  •  2566993  • 2567461 • 2567478

 

Da ab dem 1. Januar 2010 eine Abrechnung dieser Verordnungen ausschließlich mit dem elektronischen Datensatz möglich ist, müssen bestimmte Daten des Rezeptes auf dem elektronischen Weg von der Apotheke an das Rechenzentrum übertragen werden.

Selbstverständlich ist die AvP in der Lage Ihre Datenlieferung zu verarbeiten. Unter anderem wurde unsere seit fünf Jahren etablierte Schnittstelle @Rezept/connect in der aktuellen Version 2.0 um die benötigten Felder erweitert. 

Sollte sich die Umsetzung durch Ihre Warenwirtschaft aus technischen Gründen verzögern, bieten wir Ihnen selbstverständlich eine Alternative an, so dass Sie die entsprechenden Verordnungen problemlos und zeitnah über uns abrechnen können. Hierzu muss nur ein Zusatzmodul für unsere Rezeptabrechnungs- und Analysesoftware ApoFAKT installiert werden.

Für weitere Fragen steht Ihnen gerne unser DialogCenter persönlich montags bis freitags in der Zeit von 08:30 Uhr bis 18:00 Uhr (am 24.12. und 31.12. bis 13:30 Uhr) unter der Rufnummer (0211) 9 23 07 60 zur Verfügung. Per eMail erreichen Sie uns unter dialog@avp.de.

Weitere Informationen haben wir für Sie in einem Schreiben zusammengefaßt. Dieses Informationsschreiben können Sie  hier  als PDF-Datei laden.